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Bürgerliches Gesetzbuch - BGB

Das komplettes BGB ist auch online veröffentlicht. Das Bürgerliche Gesetzbuch ist erstmals seit 40 Jahren wieder komplett vom Bundesjustizministerium veröffentlicht worden. Die Fassung vom 2. Januar 2002 sei im Bundesgesetzblatt sowie im Internet einzusehen, teilt das Ministerium in Berlin mit. Dies sei die erste komplette amtliche Fassung dieses zentralen Gesetzeswerkes seit seiner Aufnahme in Teil III des Bundesgesetzblatts 1962, erklärte das Ministerium. Die seither 109 Änderungen hätten es bislang sehr erschwert, den geltenden amtlichen Text des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu ermitteln.

Zusätzlich sei das Bürgerliche Gesetzbuch jetzt insgesamt mit Paragrafenüberschriften versehen worden, die es vorher nicht hatte, teilte das Ministerium weiter mit. Die Neubekanntmachung berücksichtige aktuelle Änderungen wie das modernisierte Schuldrecht, das neue Mietrecht und das Gewaltschutzgesetz. Außerdem werde jetzt durch entsprechende Hinweise deutlich gemacht, welche Teile des BGB auf EU-Richtlinien zurückgehen und deshalb EU-konform auszulegen sind.


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Gesetze zum Arbeitsrecht


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Gesetze im Internet

Das Bundesministerium der Justiz stellt in einem gemeinsamen Projekt mit der juris GmbH für interessierte Bürgerinnen und Bürger nahezu das gesamte aktuelle Bundesrecht kostenlos im Internet bereit. Die Gesetze und Rechtsverordnungen können in ihrer geltenden Fassung abgerufen werden. Sie werden durch die Dokumentationsstelle des Ministeriums fortlaufend konsolidiert.



 
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